Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. IDENTITÄT UND KONTAKTDATEN

RESERVIERUNGSZENTRALE RESASOL

1 Route des Lacs 40480 Vieux Boucau

www.resasol.com // contact@resasol.com // +33 558 482 200

SAS "RESASOL" mit einem Kapital von 15 000€.
Siret: 804 002 939 00010 NAF 8220 Z
Innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer: FR 39 804 002 939

2. RESERVIERUNGEN

Eine Reservierung gilt als Unterzeichnung eines Mietvertrags.
Jede Reservierung ist namentlich und kann in keinem Fall abgetreten oder untervermietet werden.
Um eine Reservierung zu bestätigen, muss der Kunde eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises für den Aufenthalt leisten.
Für Aufenthalte zwischen dem 25/06 und dem 27/08 wird eine nicht rückzahlbare Bearbeitungsgebühr von 40€ erhoben.
Die Reservierung wird nach Erhalt der Zahlung und der anschließenden Zusendung einer Bestätigung wirksam.
Diese Buchungsbestätigung muss bei Ihrer Ankunft vorgelegt werden. Die Nummer des Stellplatzes dient nur zur Information und ist nicht garantiert, es sei denn, Sie haben die Option "Garantierte Wahl des Stellplatzes" gebucht.

> Mindestdauer der Aufenthalte in Mietunterkünften :
Von der Eröffnung bis zum 24/06 und vom 04/09 bis zur Schließung sind Buchungen für mindestens 2 Übernachtungen in einer Mietunterkunft möglich, die An- und Abreise kann täglich erfolgen.
Vom 25/06 bis zum 03/09 werden Buchungen für mindestens 7 Nächte getätigt, die An- und Abreise ist mittwochs, samstags oder sonntags möglich. In diesem Zeitraum kann die Mindestdauer der Reservierungen auf 2 Übernachtungen herabgesetzt werden, wenn wir dies ausnahmsweise schriftlich vereinbaren; Ankunft und Abreise erfolgen in diesem Fall an 7 Tagen pro Woche.

> Mindestaufenthaltsdauer auf Standard- und Komfortstellplätzen :
Während der gesamten Saison sind diese Stellplätze je nach Verfügbarkeit für eine Nacht buchbar.

Die Preise sind als Richtwerte zu verstehen. Sie wurden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt ihrer Einführung gültigen Wirtschaftsindizes erstellt und können je nach deren Entwicklung (Mehrwertsteuer, Kurtaxe usw.) und Verfügbarkeit nach oben oder unten korrigiert werden.
Gemäß dem Beschluss des Gemeinderats von Messanges sind die Kurtaxen für jeden Erwachsenen, der in jeder Nacht seines Saisonvertrags über den gesamten Öffnungszeitraum anwesend ist, tatsächlich zu entrichten.

3. GEBÜHREN & STORNIERUNG

Für jede Buchung, die weniger als einen Monat vor Beginn des Aufenthalts getätigt wird, ist der Restbetrag bei der Buchung fällig.
Für alle Buchungen, die mehr als einen Monat vor Beginn des Aufenthalts getätigt werden:
- Wenn die Aufenthaltsdaten vor dem 01.06. liegen, ist der Restbetrag einen Monat vor der Ankunft fällig.
- Wenn der Aufenthalt nach dem 01/06 für Daten zwischen dem 01/07 und dem 30/09 gebucht wird, sind 100% des Aufenthaltspreises bei der Buchung fällig.
- Wenn der Aufenthalt nach dem 01/06 für Termine zwischen dem 01/10 und dem 31/12 gebucht wird, sind 100% des Gesamtbetrages des Aufenthalts einen Monat vor dem Ankunftsdatum fällig.
Die Nichtzahlung des Restbetrags zum vereinbarten Datum führt von Rechts wegen zur Nichtigkeit des Vertrags ohne vorherige Mahnung sowie zur Nichterstattung bereits gezahlter Beträge. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Anzahlung geleistet wurde, ist Ihr Aufenthalt vorreserviert, sodass der Restbetrag unter den oben erläuterten Bedingungen fällig wird.
Der Betrag für den Aufenthalt wird nach den im Buchungsvertrag angegebenen Daten berechnet. Bei einer vorzeitigen Abreise oder einer verspäteten Ankunft wird kein Rabatt gewährt.

Im Falle einer Stornierung werden Ihnen folgende Kosten in Rechnung gestellt bzw. bleiben Ihnen noch zu zahlen:
a) Die Bearbeitungs- und Versicherungsgebühren ;
b) Als Entschädigung für den Vertragsbruch:
- Ein Betrag in Höhe von 25 % der Gesamtkosten des Aufenthalts, wenn :
o Die Stornierung erfolgt vor dem 1. Juni für einen Aufenthalt zwischen dem 1. Juli und dem 31. August.
o Die Stornierung erfolgt mehr als einen Monat vor dem Ankunftsdatum für einen Aufenthalt, der in einem anderen Zeitraum geplant ist.
- Ein Betrag in Höhe von 100% der Gesamtkosten des Aufenthalts, wenn :
o Die Stornierung erfolgt nach dem 1. Juni für Aufenthaltsdaten zwischen dem 01.07. und dem 31.08.
o Die Stornierung erfolgt weniger als einen Monat vor dem Ankunftsdatum für alle anderen Aufenthalte.
o Sie erscheinen nicht zum vereinbarten Ankunftsdatum.
Im Falle einer verspäteten Ankunft oder einer Stornierung des Aufenthalts benachrichtigen Sie RESASOL bitte so früh wie möglich schriftlich, telefonische Nachrichten sind nicht zulässig. Wenn uns keine Informationen erreichen, wird der Platz/die Unterkunft ab dem nächsten Tag 12 Uhr verfügbar und kann einem anderen Kunden zugewiesen werden. Die vollständige Bezahlung der Leistungen bleibt als Schadensersatz fällig. Wenn der Kunde mehr Flexibilität wünscht, bietet der Campingplatz eine optionale Reiserücktrittsversicherung an(Bedingungen hier).

4. STELLPLÄTZE & VERMIETUNGEN

Der Mietpreis für Stellplätze beinhaltet 1 Unterbringungseinheit, d. h. 1 Zelt oder 1 Wohnwagen und 1 Auto oder 1 Wohnmobil und 2 Personen. Das Hinzufügen einer weiteren Person und einer weiteren Unterbringungseinheit bedeutet einen täglichen Zuschlag.
Die Mietunterkünfte sind gemäß den Informationen auf unserer offiziellen Website ausgestattet. Der Grundpreis beinhaltet die maximale Anzahl an Teilnehmern.
Unabhängig vom Alter der Teilnehmer werden diese als eine Person betrachtet und die maximale Aufnahmekapazität der gebuchten Unterkunft darf nicht überschritten werden. Die Einrichtung wird Personen, die über die vorgesehene Kapazität hinausgehen, abweisen.

5. RÜCKTRITTE

Gemäß Artikel L.221-28 des Verbraucherschutzgesetzes unterliegt der Verkauf von Unterkunftsdienstleistungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in bestimmten Zeitabständen erbracht werden, nicht den Bestimmungen über die Widerrufsfrist von 14 Tagen.

6. TIERE

Sofern in Absprache mit den beteiligten Parteien Tiere (außer Kategorie 1 und 2) in der Einrichtung und der vom Gast gewählten spezifischen Unterkunft erlaubt sind, muss der Besitzer den damit verbundenen Zuschlag entrichten.
Sie müssen an der Leine geführt werden, ein Halsband tragen, tätowiert und geimpft sein, einen Impfpass besitzen und an der Rezeption angemeldet werden. Ihr Besitzer muss bei jeder Kontrolle den aktuellen Impfpass vorlegen können. Diese Tiere dürfen niemals frei laufen gelassen werden. Sie dürfen nicht allein auf dem Gelände bleiben, auch nicht angebunden oder eingesperrt, wenn ihre Besitzer abwesend sind, die für ihre Schäden finanziell und zivilrechtlich haften. Sie dürfen sich nicht an öffentlichen Orten aufhalten.

7. UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE

Minderjährige Personen können einen Aufenthalt durchführen, sofern sie von mindestens einem volljährigen Erziehungsberechtigten begleitet werden, eine elterliche Erlaubnis mit sich führen und den Buchungsvertrag von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.

8. KAUTIONEN

Für alle Mietobjekte wird bei der Ankunft eine Kaution verlangt, um eventuelle Schäden und Reinigungskosten, die durch Ihren Aufenthalt entstehen, abzudecken. Ohne gegenteilige Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft wird das Inventar, das in jeder Unterkunft zur Verfügung steht, von den Gästen als korrekt angesehen.
Alle Gegenstände, die während des Aufenthalts zerbrochen, verloren oder beschädigt wurden, werden in Rechnung gestellt.

9. RECHT AM BILD

Der Name und das Bild von RESASOL sind alleiniges Eigentum von RESASOL.
Während der Aufenthalte kann der Kunde in der Einrichtung fotografiert oder gefilmt werden. Die Einrichtung und die Reservierungszentrale RESASOL können diese Fotos oder Filme eventuell zu kommerziellen oder Werbezwecken verwenden, es sei denn, der Kunde teilt der Rezeption bei seiner Ankunft schriftlich mit, dass er sich gegen diese Praxis ausspricht.
Die in unseren verschiedenen Kommunikationsmitteln gezeigten Fotos und Pläne sind nicht vertraglich bindend und können in keinem Fall als Argument für eine Reklamation dienen.

10. PROMOTION & KOMMERZIELLE ANGEBOTE

Die durchgeführten Werbeaktionen und kommerziellen Angebote sind im Laufe des Jahres punktuell verfügbar. Diese beziehen sich auf bestimmte Unterkünfte und einen begrenzten Bestand. Die Höhe der angebotenen Rabatte kann je nach Unterkunft, gebuchtem Zeitraum und Zeitpunkt der Buchung variieren.

11. ZUGANG ZUR EINRICHTUNG

Jeder Gast ist verpflichtet, sich an die Bestimmungen der Hausordnung der Einrichtung zu halten.

12. HÖHERE GEWALT

Unter höherer Gewalt versteht man jedes außerhalb der Parteien liegende Ereignis, das einen sowohl unvorhersehbaren als auch unüberwindbaren Charakter aufweist und die Erfüllung aller oder eines Teils der im Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen durch die eine oder andere Partei unmöglich macht.
Höhere Gewalt hat zur Folge, dass die Erfüllung der Verpflichtungen der Parteien ausgesetzt wird; die Parteien tragen die Last der ihnen obliegenden Kosten. Aus diesem Grund kann RESASOL nicht für mögliche Folgen und Auswirkungen haftbar gemacht werden. Dasselbe gilt im Falle von Störungen, die den Aufenthalt der Kunden beeinträchtigen, unterbrechen oder verhindern (z.B. Überschwemmung, Strom-, Gas- oder Wasserausfall), wobei die Kunden über diese Störungen informiert werden, vorausgesetzt, dass RESASOL vorher darüber informiert wurde. RESASOL kann sich in diesem Fall gezwungen sehen, seine Dienstleistungen teilweise oder vollständig zu ändern (teilweise oder vollständige Schließung des Campingplatzes, eines Schwimmbads oder Restaurants usw.), ohne dass der Kunde eine Entschädigung verlangen kann.

13. VERBRAUCHERMEDIATION

Gemäß Artikel L.612-1 des Verbrauchergesetzbuchs kann der Verbraucher innerhalb eines Jahres nach seiner schriftlichen Beschwerde, vorbehaltlich Artikel L.152-2 des Verbrauchergesetzbuchs, einen Antrag auf gütliche Einigung im Wege der Mediation bei SAS Médiation Solution: 222 chemin de la bergerie 01800 Saint Jean de Niost stellen.
www.sasmediationsolution-conso.fr- contact@sasmediationsolution-conso.fr

14. STREITFRAGEN

Jede eventuelle Beschwerde über die Nichtübereinstimmung der Leistungen mit den vertraglichen Verpflichtungen muss dem Verwalter der betreffenden Einrichtung innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Aufenthalts schriftlich (LRAR) mitgeteilt werden.

15. ABWEICHUNG

Die punktuelle Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet keinen Anspruch auf eine erworbene Abweichung.